- Die ganze Unterkunft gehört Ihnen
- 90 m² groß
- Küche
- Waschmaschine
- Terrasse
- Parkplatz inbegriffen
- Eigenes Badezimmer
- Parken vor Ort
Sie erhalten möglicherweise einen Genius-Rabatt in der Unterkunft Een familie appartement in Bni Bouayach. Sehen Sie, ob für die von Ihnen ausgewählten Reisedaten ein Genius-Rabatt verfügbar ist, indem Sie sich anmelden.
Genius-Rabatte in dieser Unterkunft hängen von Buchungs- und Aufenthaltsdaten und anderen verfügbaren Angeboten ab.
Die Unterkunft Een familie appartement in Bni Bouayach ist gelegen in Aït Farts und bietet eine Terrasse. Diese Ferienwohnung mit 1 Schlafzimmer ist eingerichtet mit einem Wohnzimmer mit einem Flachbild-TV, einer voll ausgestatteten Küche und 2 Badezimmern mit einer Dusche. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Al-Hoceima Cherif Al Idrissi, 8 km von der Unterkunft Een familie appartement in Bni Bouayach entfernt.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Parkplatz inbegriffen
Anmelden, Geld sparen

Gästebewertungen
Kategorien:
Was Gästen, die hier übernachtet haben, am besten gefallen hat
- Ahmed
Großbritannien
„Clean, quiet and situated near shops, cafés and taxis.“ - Mohamed
Marokko
„Todos están bien la casa está muy limpia y Mr said buena gente y la zona tranquila en el centro todos cerca me encantaría volver otra vez 😃“
Umgebung
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Kinder im Alter von 18 Jahren oder älter zahlen in dieser Unterkunft den Erwachsenenpreis.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Die Anzahl an Babybetten ist von der von Ihnen gewählten Option abhängig. Bitte prüfen Sie Ihre ausgewählte Option für mehr Informationen.
Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Alle Babybetten unterliegen der Verfügbarkeit.
Kleingedrucktes
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.